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   BFH, 27.10.2005 - VI B 70/05   

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https://dejure.org/2005,15174
BFH, 27.10.2005 - VI B 70/05 (https://dejure.org/2005,15174)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2005 - VI B 70/05 (https://dejure.org/2005,15174)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - VI B 70/05 (https://dejure.org/2005,15174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 51; ; Berliner SpBG § 11 Abs. 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 51; FGO § 69 Abs. 2, 3
    Tronc-Einnahmen - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 51 EStG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 293
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.07.1963 - VI 73/62 U

    Einordnung der Bezüge eines Spielleiters einer Spierlbank aus Tronc

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - VI B 70/05
    Es setze eine gewisse persönliche Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten voraus (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1963 VI 73/62 U, BFHE 77, 433, BStBl III 1963, 479).

    Mit seinem Urteil vom 19. Juli 1963 VI 73/62 U (BFHE 77, 433, BStBl III 1963, 479) habe der BFH eindeutig entschieden, dass auf die Trinkgelder, die die Spielbankangestellten erhielten und die an den Tronc abgeführt werden müssten, die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 51 EStG nicht anwendbar sei.

  • BFH, 18.08.2005 - VI B 40/05

    Steuerbefreiung für Trinkgelder gemäß § 3 Nr. 51 EStG für "Tronc-Einnahmen"?

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - VI B 70/05
    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 18. August 2005 in dem Verfahren VI B 40/05 verwiesen.
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